Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Anwendungsbereich
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Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe der SAMTOK GmbH. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Käufer, der auf gleich welche Weise eine Bestellung bei SAMTOK GmbH aufgibt, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen vor seiner Bestellung angenommen hat.
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Alle anderen in einem Dokument, das vom Käufer stammt, vorgesehenen Bedingungen, können nicht anwendbar sein, davon ausgenommen sind die besonderen Bedingungen, die SAMTOK GmbH ausdrücklich schriftlich angenommen hat.
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Etwaige Angebote von SAMTOK GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend.
2. Preis
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Preise sind stets in Euro ohne MwSt. angegeben. Jegliche Erhöhung der MwSt. oder jede neue Steuer, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem der Übergabe auferlegt würde, geht zu Lasten des Käufers.
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Die Preise beziehen sich, es sei denn, dies ist in den besonderen Bedingungen anders angegeben, nur auf die Übergabe der in den besonderen Bedingungen beschriebenen Waren, davon ausgenommen sind alle anderen Arbeiten und Leistungen, die zusätzlich erbracht werden. Wenn diese vom Käufer bestellt werden, werden sie ihm zuzüglich zu dem in den besonderen Bedingungen vorgesehenen Preis in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsbedingungen
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Die Zahlungen sind prompt ohne Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu leisten.
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Eine bei Abschluss des Vertrages vom Käufer geleistete Anzahlung ist als Angeld im Sinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag von SAMTOK GmbH schuldhaft nicht erfüllt, kann der Käufer höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern.
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Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zu bezahlen. Steht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiters die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar.
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Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne Inverzugsetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 10 % des noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40 beträgt.
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Kommt der Käufer einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Werktagen nicht nach, ist SAMTOK GmbH berechtigt, unbeschadet der Ansprüche gem. § 918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
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Wird SAMTOK GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Vermögenslage des Käufers ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht sichergestellt ist, kann SAMTOK GmbH Vorauskassa oder Sicherung im Wert der Ware verlangen. Erfüllt der Käufer diese Forderung nicht, ist SAMTOK GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Bei berechtigtem Rücktritt von SAMTOK GmbH ist der Käufer verpflichtet, an SAMTOK GmbH eine Abstandszahlung in der Höhe von 30% des Preises jener Waren zu zahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
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Ferner hat der säumige Käufer alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.
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Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei SAMTOK GmbH eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung als unwiderruflich und vollständig angenommen betrachtet.
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Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen.
4. Übergabe
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Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt frei verladen ab vereinbartem Depot. Die Lieferung an einen davon abweichenden Ort kann in den besonderen Bedingungen vereinbart werden, erfolgt jedoch stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.
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Die in den besonderen Bedingungen angegebenen Übergabetermine stellen keine äußersten Termine dar und sind damit unverbindlich. Der Verzug der Übergabe kann keinesfalls den Rücktritt bzw. Schadenersatzansprüche des Käufers zur Folge haben.
5. Eigentumsvorbehalt
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SAMTOK GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr übergebenen Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Waren bezahlt ist, weil das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für den gesamten Forderungssaldo von SAMTOK GmbH dient.
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Der Käufer hat den Eigentumsvorbehalt von SAMTOK GmbH an der übergebenen Ware zu vermerken.
6. Gewährleistung
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Der Käufer übernimmt den Kaufgegenstand wie besichtigt. Die Ansprüche des Käufers bei reparierten Containern aus dem Titel der Gewährleistung sind beschränkt auf Maßnahmen der Verbesserung, die aus dem kostenlosen Austausch der mangelhaften Teile bestehen.
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Ein für den Ein- und Ausbau erforderlicher Arbeitsaufwand, einschließlich allfälliger Reise- und Fahrtkosten, ist vom Käufer zu tragen. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
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Keinen Anspruch aus dem Titel der Gewährleistung hat ein Käufer, der sich mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet.
7. Allgemeines
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Als Gerichtsstand wird für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Mattersburg vereinbart.
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Auf Vertragsverhältnisse findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) und vergleichbarer internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
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Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SAMTOK GmbH. Es gilt die unwiderlegliche Vermutung, dass von diesem Erfordernis der Schriftform nie durch mündliche Abrede abgewichen wird.
